Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2009 - L 7 AS 563/09 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,116999
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2009 - L 7 AS 563/09 B ER (https://dejure.org/2009,116999)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.09.2009 - L 7 AS 563/09 B ER (https://dejure.org/2009,116999)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. September 2009 - L 7 AS 563/09 B ER (https://dejure.org/2009,116999)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,116999) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2008 - L 7 AS 442/08

    Geltendmachung einer darlehensweisen Übernahme rückständiger Energiekosten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2009 - L 7 AS 563/09
    Rechtsgrundlage für die Übernahme von Energiekostenrückstände, die - wie hier die rückständigen Kosten für die Belieferung mit Gas - aufgrund der Nichtzahlung von Abschlägen als Schulden zu qualifizieren sind (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 15.10.2008 - L 7 AS 442/08 ER - m. w. N.), ist § 22 Abs. 5 SGB II. Diese Regelung, deren Rechtsfolgen inhaltlich der Regelung des § 34 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) entsprechen, sieht die Übernahme von Schulden vor, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist, sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden (Satz 1).

    Eine derartige Lage ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 15.10.2008, a. a. O.) dann anzunehmen, wenn Energiekostenschulden zu einer Unterbrechung der Belieferung mit Energie durch das Energieversorgungsunternehmen geführt haben.

    Bei einer (drohenden) Unterbrechung der Energie- oder Wasserzufuhr ist daher grundsätzlich von einer faktischen Unbewohnbarkeit einer Wohnung auszugehen (Beschluss des Senats vom 15.10.2008, a. a. O.).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2009 - L 7 AS 563/09
    Dabei sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (BVerfG, 1. Senat, 3. Kammer, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht